12.CoBeLVO Rhl-Pf ab heute in Kraft …….gültig bis 30.11.2020

2. November 2020 Aus Von Charles Franck

Ab heute ist die neue Covidbekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft, die bis zum 30.11.2020 die Regeln bestimmt und in der auch wieder erhebliche Einschränkungen festgelegt sind.

Uns interessiert dabei natürlich vor allem, ob und wie wir Petanque weiterspielen dürfen. Und das sieht in der Verordnung nun doch besser aus, als wir dies noch letzte Woche diskutiert und uns teilweise bereits mit Weihnachtsgruß verabschiedet haben.

Nach Teil 5, Sport und Freizeit, §10 Sport, sind zwar Wettkampf und Training im Amateur- und Freizeitsport bei Mannschaftssportarten untersagt, die sportliche Betätigung in Einzelsportarten aber im Freien allein oder zu zweit erlaubt, unter Einhaltung der obligatorischen Abstandsregelung.

Danach sollte es kein Problem sein, sich zu Téte-Partien zu treffen und unseren Sport weiter auszuüben. Es fehlt auch explizit der Hinweis, dass Freizeitsportflächen oder Bouleplätze gesperrt seien. Auch Spielplätze sind offen. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn unklar bleibt, wie die kontrollierenden Ordnungskräfte dies interpretieren. Klare Auskünfte der Stadt sind da aktuell nicht zu bekommen.

Insofern ist es vermutlich besser und angebracht, sich abgelegene Plätzchen zu suchen. Kleine Parkplätze z.B. oder nicht so ausgefahrene Feldwege in Freier Natur, evtl auch auf Wegen in Parks ohne dabei Spaziergänger*innen zu stören. Seid also einfallsreich innerhalb der Grenzen der Verordnung und verliert nicht den Spaß an unserem Sport.

Oberste Priorität: Gesund bleiben !

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hier geht’s zur kompletten Verordnung ===> /wp-content/uploads/2020/11/12._CoBeLVO_20201030.pdf