Mainz schränkt weiter ein …….Têtê auf dem Boulodrôme aber noch möglich

2. April 2021 Aus Von Charles Franck

hier der Auszug aus der seit 01.04.2021 geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Mainz

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Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Mainz

Für das Stadtgebiet Mainz wurden nachfolgende Maßnahmen beschlossen, die die aktuellen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) ergänzen oder ändern. Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie untenstehend als Download. Seit dem 01.04.2021 gilt:

  • Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.
  • Ausgangsbeschränkungen:
    Das Verlassen einer im Gebiet der Landeshauptstadt Mainz gelegenen Wohnung oder Unterkunft und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist täglich im Zeitraum zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Während des genannten Zeitraums ist der Aufenthalt im Gebiet der oben genannten Gebietskörperschaften grundsätzlich auch denjenigen Personen, die nicht dort sesshaft sind, untersagt.

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hier geht’s zur website der Stadt Mainz mit dem kompletten Text der Allgemeinverfügung

===> https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/aktuell-schutz-gegen-corona-infektionen-auf-einen-blick.php#c14